AGB

Danaiden, freischaffende Künstlerin

Geschäftsführerin: Frau Dana Rößler  

I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Danaiden und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die Firma Danaiden nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die Firma Danaiden unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Danaiden und dem Kunden im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung der Firma Danaiden schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote der Firma Danaiden sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die Firma Danaiden diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat. 2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der Firma Danaiden gehören, bleiben im Eigentum der Firma Danaiden und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

III. Zahlungsbedingungen

1. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fällt, ist die Firma Danaiden berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des umseitig bezifferten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.
2. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
3. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung der Firma Danaiden in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Firma Danaiden berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Firma Danaiden bleibt vorbehalten.
5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der Firma Danaiden anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

IV. Liefer-und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben
2. Falls die Firma Danaiden schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei der Firma Danaiden oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3Die Firma Danaiden haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von der Firma Danaiden zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4. Die Firma Danaiden haftet dem Kunde bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der Firma Danaiden zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Der Firma Danaiden ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der Firma Danaiden zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung der Firma Danaiden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von der Firma Danaiden zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet die Firma Danaiden nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
6. Beruht der Lieferverzug der Firma Danaiden auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von
3 %, maximal nicht mehr als 15% der vereinbarten Vergütung zu verlangen
7. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges der Firma Danaiden bleiben unberührt.
8. Die Firma Danaiden ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
9. Die Firma Danaiden nimmt die von ihr gelieferte Ware kostenlos zurück und entsorgt diese.

V. Gefahrübergang Versand/Verpackung  

1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Die Firma Danaiden wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung -gehen zu Lasten des Kunden.
2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Firma Danaiden die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.  

VI. Gewährleistung/Haftung 

1. Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Kunden innerhalb von vier Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber der Firma Danaiden zu rügen.
2. Die Firma Danaiden ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von der Firma Danaiden zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist die Firma Danaiden, unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen ,zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die Firma Danaiden aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der Firma Danaiden für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die Firma Danaiden ist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die Firma Danaiden die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Firma Danaiden die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5. Die Firma Danaiden haftet unbeschadet der Regelung in IV. Ziffer 2 bis 6 dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Firma Danaiden, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die Firma Danaiden bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgrund/ oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruht, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die Firma Danaiden allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6. Die Firma Danaiden haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die Firma Danaiden haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Firma Danaiden im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Danaiden betroffen ist.
7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der Firma Danaiden ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

 VII. Eigentumsvorbehalt  

1. Die Firma Danaiden behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Firma Danaiden vor.
2. Der Kunde hat die Firma Danaiden von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat der Firma Danaiden alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der Firma Danaiden nicht nach, so kann die Firma Danaiden die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch die Firma Danaiden liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die Firma Danaiden ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten der Firma Danaiden -abzüglich angemessener Verwertungskosten -anzurechnen.  

VIII. Geheimhaltungsklausel 

 1. Die Firma Danaiden mit ihren gesamten Mitarbeitern unterliegt der Geheimhaltungspflicht gegenüber Dritten in Bezug auf Daten und Fakten des Auftraggebers, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bei dem Auftraggeber bekannt geworden sind. Diese Klausel gilt auch nach Beendigung des Auftrages bzw. des Vertrages zwischen den beiden Parteien. Eine Aufhebung dieser Klausel durch evtl. betriebliche ablaufbedingter Umstände bedarf der Schriftform mit der Unterschrift beider Vertragspartner.  

Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht  

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der Firma Danaiden abzutreten.
3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs-und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungs-und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
4. Für die abgeschlossenen Verträge gilt auch hinsichtlich der Montage-und Installationsleistungen Kaufrecht.  

 

2023 geprüft